Steuererklärung bei Rentnern – wann ist eine abzugeben?

Steuererklärung bei Rentnern - wann ist eine abzugeben?Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Rentner nach denselben Vorgaben eine Steuererklärung abgeben müssen, wie die anderen Steuerzahler auch. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit besondere Beachtung geschenkt wird. Dementsprechend gibt es auch Regelungen für den Fall, dass sie keine selbstständige Arbeit ausüben.

Zu den zusätzlichen Einkünften

Falls Ihr Partner oder Sie Rente beziehen, so finden Sie die entsprechenden Bestimmungen dazu in den Paragraphen § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EstDV. Darin gibt es alle Vorschriften, die alle anderen Fälle mit einschließen, beispielsweise, wenn Sie Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung haben oder aus einer anderen gewerblichen Tätigkeit. Die Regelungen decken ebenfalls ab, falls Sie einen steuerfreien Arbeitslohn beziehen. Entscheidend für die Pflicht zur Abgabe ist jedoch der gesamte Betrag aller Einkünfte.

Demnach müssen Sie die folgende Regelung beachten. Als Alleinstehender sind Sie zu einer Steuererklärung verpflichtet, falls der Gesamtbetrag aller Einkünfte höher als 8.130 Euro beträgt. Wenn Sie verheiratet sind, dann darf der Gesamtbetrag die 16.260 Euro nicht übertreffen. Sollten Sie sich in Ihrer Sache unsicher sein, holen Sie sich rechtzeitig Hilfe, beispielsweise auf aktuell-verein.de.

Weitere Informationen zur Rente

Renten sind nicht vollständig steuerpflichtig, weshalb viele Rentner trotz steuerpflichtiger Einkünfte unter der Grenze bleiben und somit keine Steuer zahlen müssen. Doch diese Regelung wird sich in Zukunft ändern. Bei den kommenden Rentnerjahrgängen erhöht sich der steuerpflichtige Anteil. Neurentner sind somit zu einer Steuererklärung verpflichtet.

Einkommenssteuer kann wegfallen

Doch selbst wenn der Gesamtbetrag aller Einkünfte die Obergrenze übersteigt, ist man noch nicht zwingend verpflichtet, eine Einkommenssteuer zu bezahlen. Fast alle Rentner können sogenannte Sonderausgaben abziehen. Oft liegen auch außergewöhnliche Belastungen vor, zu denen Krankheitskosten und Behinderten-Pauschbeträge zählen. So wird es häufiger vorkommen, dass Rentner keine Steuern mehr zahlen müssen, weil sich das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags befindet. Falls Sie Rentner sind und zusätzliche Einkünfte beziehen, die aus nicht selbstständiger Arbeit stammen, so gilt für Sie § 46 EStG. Nebeneinkünfte, die die 410 Euro nicht überschreiten, bleiben weiterhin steuerfrei. Bis zur Grenze von 820 Euro gibt es ermäßigte Steuern. Dabei müssen Sie sich als Rentner an die gleichen Vorschriften halten, wie der Rest der Arbeitnehmer. Besonderheiten sollten Sie jedoch beim Altersentlastungsbetrag beachten.

Titelbild © Miriam Doerr – shutterstock.com

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