Bei der Sicherungsübereignung wird – im Gegensatz zum Pfandrecht – das Eigentum an dem Sicherungsgut formal an die Bank übertragen, wohingegen das Gut in der Regel im Besitz des Sicherungsgebers bleibt. Die Bank darf das Sicherungsgut jedoch nur für die vertraglichen Zwecke verwerten. Wird der Kredit z.B. abgezahlt, muss die Bank das Eigentum wieder zurückübertragen. Typische Sicherungsgüter sind Waren und Kraftfahrzeuge.
Arten der Sicherungsübereignung
Damit eine Sicherungsübereignung beispielsweise von Waren auch rechtlich funktioniert, muss sie sich auf bestimmte einzelne Sachen beziehen. Das Sicherungsgut muss so genau wie möglich beschrieben werden. Dabei haben sich in der Praxis verschiedene Vertragsarten entwickelt:
- Markierungsvertrag – jedes einzelne Sicherungsgut wird in einer bestimmten Art und Weise gekennzeichnet
- Listenvertrag – jedes Sicherungsgut wird in eine Liste eingetragen
- Raumsicherungsvertrag – alle Sicherungsgüter sind in einem bestimmten Raum untergebracht
Beleihungsgrenze
Die IHK Hannover gibt folgende Hinweise und Richtwerte für die Bewertung von Sicherungsgut:
- Warenlager: 50 % der Einstandspreise
- Ladeneinrichtung: 40 % des Zeitwertes
- Maschinen und Geschäftsausstattung: 50 % des Zeitwertes
- Autos: 65 % des Zeitwertes
- Edelmetalle: 70 % des Metallwertes
Vor- und Nachteile bzw. Risiken
Der Kreditnehmer bleibt in der Regel im Besitz des Sicherungsgutes und kann es weiter im Geschäftsbetrieb nutzen.