Auch wenn der Begriff Hypothek immer noch sehr geläufig ist, herrscht in der Bankpraxis heute die Grundschuld bei den Grundstückssicherheiten vor. Neben der Einigung darüber, dass eine Grundschuld als Sicherung eines Kredits dienen soll, muss die Grundschuld auch im Grundbuch eingetragen (bzw. seltener der Grundschuldbrief übergeben) werden. Dazu muss die Grundschuldbestellung notariell beurkundet werden.
Eine Grundschuld ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen einer konkreten Forderung und kann somit vom Kunden immer wieder als Sicherheit für Kredite eingesetzt werden, wenn der ursprüngliche Kredit erloschen ist. Die Verbindung zu einem konkreten Kredit wird in der Regel durch eine Sicherungszweckerklärung hergestellt.
Beleihungsgrenze
Je nach Rang der Sicherheit werden üblicherweise bis zu 60 bzw. 80 % des Verkehrswertes des Grundstückes beliehen.
Vor- und Nachteile der Grundschuld
Es sollte möglichst darauf geachtet werden, dass für gewerbliche Kredite keine privaten Gebäude und Grundstücke als Sicherheit gegeben werden. Muss man es doch tun, sollte man sich bewusst machen, dass im Falle einer Krise auch die Familie direkt von der Versteigerung des Hauses betroffen wäre. Es sollte möglichst mit der Bank vereinbart werden, dass man zunächst versucht, das Haus selbst („freihändig“) zu verkaufen, da dies oftmals einen erheblich höheren Ertrag erbringt als eine Zwangsversteigerung.