Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen findet auf den Ebenen der EU, des Bundes und der Länder statt. Sie besteht hauptsächlich aus Zuschüssen, vergünstigten öffentlichen Krediten und Bürgschaften. Die notwendigen Anträge werden durch die jeweilige Hausbank gestellt. Diese verwaltet treuhänderisch die zur Verfügung gestellten Fördermittel bzw. stellt den Antrag auf Bürgschaftsübernahme. Nur bei wenigen Fördermöglichkeiten kann sich das Unternehmen direkt an den Fördermittelgeber wenden. Die Hausbank übernimmt in der Regel die Kreditwürdigkeitsprüfung und wird den Antrag auf Förderkredite trotz eventueller vollständiger oder nur anteiliger Haftungsfreistellung nur stellen, wenn sie selbst von dem zu finanzierenden Projekt oder dem Unternehmenskonzept überzeugt ist.
Arten des Förderkredit
Die verschiedenen Förderinstrumente sind extrem vielfältig und unterscheiden sich zusätzlich nach Branche und Region.
Vor- und Nachteile des Förderkredit
- niedrige Zinsen
- hohe Planungssicherheit bei langfristiger Zinsbindung
- Tilgungsfreiheit schont die Liquidität in den Anfangsjahren
- langwierige Antragsdauer kann teure Zwischenfinanzierung nötig machen
- Tilgungsaussetzungsvereinbarungen führen manchmal dazu, dass die später einsetzenden Tilgungen in die Liquiditätsplanung bzw. Entnahmepolitik nicht einbezogen werden
- Anpassung an sich verändernde Bedingungen nur bedingt möglich