Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft im Sinne einer banküblichen Sicherheit garantiert ein Dritter (der Bürge) dem Kredit­ins­ti­tut (Bürg­schafts­neh­mer) die Rück­zah­lung des Dar­le­hens. Für den Fall, dass der Kredit­neh­mer sei­nen Kre­dit nicht zu­rück­zah­len kann, muss der Bür­ge für die Schul­den ge­rade ste­hen.

Arten der Bürgschaft

Man kann nach Art des Bürgen Bürgschaften in persönliche Bürg­schaf­ten einer Per­son oder eines Unter­neh­mens so­wie in öf­fent­liche Bürg­schaf­ten ei­ner Bürg­schafts­bank unter­schei­den. Letz­tere sind eine Form der staat­lichen Wirt­schafts­förde­rung mit­tels der Über­nah­me von Bürg­schaf­ten durch eine Bürg­schafts­bank. So kön­nen Existenz­grün­der, die ty­pischer­wei­se zu­nächst nur ge­ringe Si­cher­hei­ten auf­wei­sen kön­nen, über ihre Haus­bank eine Aus­fall­bürg­schaft bei der Bürg­schafts­bank ihres Bun­des­lan­des be­an­tragen. Bei einer Höchst­betrags­bürgschaft ist festgelegt, mit welchem Höchst­be­trag der Bü­rge gegen­über der Bank haf­tet. Von einer Teil­bürg­schaft spricht man, wenn der Bür­ge für einen be­stimm­ten Teil der For­de­rung bürgt. Bei einer Mit­bürg­schaft haf­ten meh­rere Bür­gen für den Kredit.

Beleihungsgrenze

Die IHK Hannover gibt fol­gen­de Hin­weise und Richt­werte für die Be­wer­tung von Bürg­schaften:

  • einer Bürgschaftsbank: 100 % des Bürgschaftsbetrages
  • von fremden Dritten: je nach Bonität
  • von Ehepartnern: ohne Bewertung

Vor- und Nachteile der Bürgschaft

Insbesondere mit Bürgschaften aus dem Familien- und Bekanntschafts­kreis sollte man sehr spar­sam um­ge­hen. Kommt es wirk­lich zu einer Krise, ist die Be­deu­tung der emotio­nalen Unter­stüt­zung aus die­sem Umfeld nicht zu unter­schät­zen. Wer­den jedoch Bür­gen in An­spruch ge­nom­men, kann es schnell zu Zer­würf­nis­sen kom­men! Bei pri­vaten Bürg­schaf­ten wird in der Re­gel der Ver­zicht auf die Ein­rede der Voraus­klage ver­ein­bart, d.h. die Bank kann den Bürgen in die Pflicht nehmen, ohne dass sie gericht­lich gegen den Schuld­ner vor­geht (selbst­schuld­ne­rische Bürg­schaft). Das finan­zielle Ri­si­ko für den Bürgen ist unter­schiedlich hoch, je nach­dem, für wel­chem Be­trag gebürgt wird und zu wel­chem Zeit­punkt der Bür­ge zah­len muss. Aus Sicht des Unter­neh­mers bleibt zu bedenken, dass der Bürge natürlich ein Inte­res­se da­ran ha­ben muss, nicht zah­len zu müs­sen und von da­her viel­leicht Ein­fluss auf das Unter­neh­men neh­men möch­te, um dies beein­flus­sen zu kön­nen.