Bei einer Bürgschaft im Sinne einer banküblichen Sicherheit garantiert ein Dritter (der Bürge) dem Kreditinstitut (Bürgschaftsnehmer) die Rückzahlung des Darlehens. Für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, muss der Bürge für die Schulden gerade stehen.
Arten der Bürgschaft
Man kann nach Art des Bürgen Bürgschaften in persönliche Bürgschaften einer Person oder eines Unternehmens sowie in öffentliche Bürgschaften einer Bürgschaftsbank unterscheiden. Letztere sind eine Form der staatlichen Wirtschaftsförderung mittels der Übernahme von Bürgschaften durch eine Bürgschaftsbank. So können Existenzgründer, die typischerweise zunächst nur geringe Sicherheiten aufweisen können, über ihre Hausbank eine Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank ihres Bundeslandes beantragen. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist festgelegt, mit welchem Höchstbetrag der Bürge gegenüber der Bank haftet. Von einer Teilbürgschaft spricht man, wenn der Bürge für einen bestimmten Teil der Forderung bürgt. Bei einer Mitbürgschaft haften mehrere Bürgen für den Kredit.
Beleihungsgrenze
Die IHK Hannover gibt folgende Hinweise und Richtwerte für die Bewertung von Bürgschaften:
- einer Bürgschaftsbank: 100 % des Bürgschaftsbetrages
- von fremden Dritten: je nach Bonität
- von Ehepartnern: ohne Bewertung
Vor- und Nachteile der Bürgschaft
Insbesondere mit Bürgschaften aus dem Familien- und Bekanntschaftskreis sollte man sehr sparsam umgehen. Kommt es wirklich zu einer Krise, ist die Bedeutung der emotionalen Unterstützung aus diesem Umfeld nicht zu unterschätzen. Werden jedoch Bürgen in Anspruch genommen, kann es schnell zu Zerwürfnissen kommen! Bei privaten Bürgschaften wird in der Regel der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage vereinbart, d.h. die Bank kann den Bürgen in die Pflicht nehmen, ohne dass sie gerichtlich gegen den Schuldner vorgeht (selbstschuldnerische Bürgschaft). Das finanzielle Risiko für den Bürgen ist unterschiedlich hoch, je nachdem, für welchem Betrag gebürgt wird und zu welchem Zeitpunkt der Bürge zahlen muss. Aus Sicht des Unternehmers bleibt zu bedenken, dass der Bürge natürlich ein Interesse daran haben muss, nicht zahlen zu müssen und von daher vielleicht Einfluss auf das Unternehmen nehmen möchte, um dies beeinflussen zu können.