Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung wird – analog zur Sicherungsübereignung beweglicher Sachen – das Eigentum an Forderungen und anderen Rech­ten for­mal an die Bank über­tra­gen. Nach außen hin bleibt der Siche­rungs­geber jedoch ver­fügungs­berech­tigt, d.h. die For­de­rungen blei­ben auch in sei­nen Bü­chern. Die Bank darf die For­de­rungen nur für die vertrag­lichen Zwecke ver­werten. Wird der Kredit z.B. ab­ge­zahlt, muss die Bank das Eigentum wie­der zurücküber­tragen. Abge­tre­ten werden z.B. Kapital­lebens­ver­siche­rungen, Forderungen gegen Kunden oder Bauspar­ver­träge.

Beleihungsgrenze

Die IHK Hannover gibt folgende Hinweise und Richtwerte für die Bewertung von Forderungen:

  • Bankguthaben: 100 % des Nennwertes
  • Lebensversicherungen: 100 % des Rückkaufwertes
  • Kundenforderungen
  • gegen die öffentliche Hand: 90 % des Forderungsbetrages
  • gegen sonstige Kunden: 50 bis 80 % des Forderungsbetrages
  • Steuererstattungsansprüche: 100 % des Erstattungsanspruches
  • Wertpapiere
  • Bundesschatzbriefe: 100 % des Nennwertes
  • Schuldverschreibungen öffentl. Stellen: 90 % des Kurswertes
  • sonstige Schuldverschreibungen: 60 bis 80 % des Kurswertes
  • Aktien: 50 % des Kurswertes
  • Aktienfonds: 60 % des Kurswertes
  • Rentenfonds: 75 % des Kurswertes
  • Zertifikate offener Immobilienfonds: 70 % des Kurswertes

Vor- und Nachteile der Sicherungsabtretung

Wenn Sie z.B. Forderungen gegen Kunden abtreten, erfahren diese zunächst nichts davon. Problematisch kann es nur werden, wenn in schwierigen Zeiten die Bank zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Abtretung offen legt und die Forderungen direkt bei den Kunden eintreibt. Diese könnten dadurch verunsichert werden und sich einen neuen Lieferanten suchen, was eine bisher schon schwierige Lage noch verschlimmern könnte!