Bei der Sicherungsabtretung wird – analog zur Sicherungsübereignung beweglicher Sachen – das Eigentum an Forderungen und anderen Rechten formal an die Bank übertragen. Nach außen hin bleibt der Sicherungsgeber jedoch verfügungsberechtigt, d.h. die Forderungen bleiben auch in seinen Büchern. Die Bank darf die Forderungen nur für die vertraglichen Zwecke verwerten. Wird der Kredit z.B. abgezahlt, muss die Bank das Eigentum wieder zurückübertragen. Abgetreten werden z.B. Kapitallebensversicherungen, Forderungen gegen Kunden oder Bausparverträge.
Beleihungsgrenze
Die IHK Hannover gibt folgende Hinweise und Richtwerte für die Bewertung von Forderungen:
- Bankguthaben: 100 % des Nennwertes
- Lebensversicherungen: 100 % des Rückkaufwertes
- Kundenforderungen
- gegen die öffentliche Hand: 90 % des Forderungsbetrages
- gegen sonstige Kunden: 50 bis 80 % des Forderungsbetrages
- Steuererstattungsansprüche: 100 % des Erstattungsanspruches
- Wertpapiere
- Bundesschatzbriefe: 100 % des Nennwertes
- Schuldverschreibungen öffentl. Stellen: 90 % des Kurswertes
- sonstige Schuldverschreibungen: 60 bis 80 % des Kurswertes
- Aktien: 50 % des Kurswertes
- Aktienfonds: 60 % des Kurswertes
- Rentenfonds: 75 % des Kurswertes
- Zertifikate offener Immobilienfonds: 70 % des Kurswertes
Vor- und Nachteile der Sicherungsabtretung
Wenn Sie z.B. Forderungen gegen Kunden abtreten, erfahren diese zunächst nichts davon. Problematisch kann es nur werden, wenn in schwierigen Zeiten die Bank zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Abtretung offen legt und die Forderungen direkt bei den Kunden eintreibt. Diese könnten dadurch verunsichert werden und sich einen neuen Lieferanten suchen, was eine bisher schon schwierige Lage noch verschlimmern könnte!