Zahlungsausfall: Heute schon an Morgen denken

Zahlungsausfall: Heute schon an Morgen denkenWer mit dem Gedanken spielt, einen Kredit aufzunehmen, der sollte auch immer an den Ernstfall denken. So kann eine entsprechende Restschuldversicherung die Raten übernehmen, wenn ein Kreditnehmer arbeitsunfähig wird oder im schlimmsten Fall verstirbt. Jedoch sollten die Versicherungsangebote genau geprüft werden.

In der Regel geht der Kreditnehmer eine lange Rückzahlungsverpflichtung ein, was unweigerlich zu der Überlegung führt, was passiert, wenn die Kreditraten aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr bedient werden können. Gerade Kreditnehmer mit Familie wollen oftmals ausschließen, dass der Ehepartner oder sogar die Kinder im Falle ihres Todes, die Schulden übernehmen müssen. Aus diesem Grund raten Finanzexperten, die Rückzahlungsfähigkeit ab einer Kreditsumme von 8.000 Euro entsprechend abzusichern. Oftmals wurde bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, sodass diese an das Kreditinstitut abgetreten werden kann. Darüber hinaus sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob eine etwaig vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell ausreichen würde, um im Versicherungsfall die Raten zu zahlen.

Zahlreiche Anbieter von Ratenkrediten bieten auch eine Restschuldversicherung – kurz RSV – in Verbindung mit einem Kredit an. Dies ist eine besondere Form der Risikolebensversicherung und die Rückzahlung des Kredites erfolgt dann weiterhin im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit sowie bei unfallbedingter Invalidität. Demzufolge übernimmt die Versicherung im Ernstfall dann die Zahlung der Raten.

Bedingungen der Restschuldversicherung prüfen

Aufgrund dessen, dass das Angebot an Versicherungen vielfältig und kaum überschaubar ist, sollte vor dem Abschluss ein genauer Vergleich vorgenommen werden. Oftmals wird die Versicherungsprämie als Einmalbetrag beim Kreditabschluss fällig und dann auf die Kreditsumme noch addiert. Dies würde bedeuteten, dass der Einmalbetrag ebenfalls verzinst und abgezahlt werden muss. Von solchen Versicherungen ist unbedingt abzuraten, was auch Verbraucherschützer raten. Liegen die Kosten für die Versicherung höher als zehn Prozent, sollten Kreditnehmer auf den Abschluss solch einer Versicherung verzichten.

Alternativ könnte hier der fällige Einmalbetrag beispielsweise in einen Sparplan eingezahlt werden, um notwendige Rücklagen zu schaffen. Im besten Fall kann dann sogar der Kredit früher abgelöst werden.

Weitere Fallen können sich auch im Kleingedruckten verbergen. So sollte jeder, der eine RSV abschließen möchte, die Bedingungen genau studieren. Beispielsweise kann der Versicherungsschutz bei bestimmten Vorerkrankungen ausgeschlossen sein. Wiederum springen manche Versicherungen erst nach einer dreimonatigen Karenzzeit ein oder die Zahlung ist befristet, wenn der Versicherungsnehmer sein Angestelltenverhältnis selbst kündigt. Gerade in solchen Fällen ist der Abschluss einer derartigen Versicherung sehr fraglich.

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