Wenn Vermittler, Finanzberater und Banken pfuschen

Wenn Vermittler, Finanzberater und Banken pfuschenOptionsscheine, Medienfonds, Zertifikate: Floppt das Investment, müssen sich die Geprellten beeilen, denn das Geld gibt es nicht immer automatisch zurück.

Für viele Anleger in Deutschland wurde bereits der Traum von einem sicheren Zuwachs des Vermögens ein absolutes Investmentdebakel. Nicht erst seit Beginn der Finanzkrise wurden Milliarden mit Optionsscheinen, Fonds und weiteren riskanten Geldanlagen bereits in den Sand gesetzt. Hier geht es um Geld, das durch Vermittler, Berater und auch gierige Banken vernichtet wurde. Dabei gibt es wenig Trost, dass die Zahl der Betrugsfälle zuletzt um etwa 30 Prozent laut Kriminalstatistik gesunken ist.

Stetig nehmen die Schadenssummen zu. Für das Jahr 2008 wurden etwa 300 Millionen Euro verzeichnet. Allerdings sind dies nur die Fälle, in denen auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. So dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.

Viele Betroffene hoffen auf die Justiz. Jedoch hängen die Chancen davon ab, wer verklagt wird und welche Einwände vorgebracht werden. Allerdings wurden bereits positive Zertifikate-Urteile verzeichnet. Ebenso dürfen Anleger hoffen, die sich mit geschlossenen Fonds in die Nesseln gesetzt haben, denn immer mehr Gerichte stehen auf der Seite der Anleger. Auch in dem umstrittenen Bereich der Optionsscheine sollen Broker im Ausland für die Fehler ihrer Vermittler haften.

Geprellte Anleger sollten es aber nicht allzu leicht vorstellen, denn ein Patentrezept für den Erfolg gibt es nicht. Entscheidend ist hier immer der Einzelfall.

Wie unwissend darf ein Anleger sein?

An eines müssen Anleger immer denken, und zwar ist nicht jede Geld- oder Investmentanlage, die einen Verlust erzielt, auch automatisch ein entsprechender Haftungsfall. Demzufolge muss der Anleger immer einen gezielten Vorwurf äußern, wie zum Beispiel, dass der Vermittler eine risikoreiche Geldanlage empfohlen hat, obwohl der Anleger nicht bereit ist, ein Risiko einzugehen oder auch, dass heimlich eine Provision gezahlt wurde. Der Kursverlust allein begründet somit keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Stets haben Anleger ein sehr hohes Maß an Eigenverantwortung. Wer beispielsweise eine Aktie in dem Glauben kauft, die Börse könne nicht abstürzen, der wird vor dem Gericht keinen Erfolg haben. Hingegen hat derjenige gute Chancen, dem eine riskante Anlage als eine sichere Investition mit guten Renditen vorgeschlagen wurde. So muss ein Berater stets erklären, wie hoch die Risiken sind und wie die Anlageform funktioniert.

Es ist jedem Fall empfehlenswert, dass Anleger nicht allein gegen Vermittler oder Banken vorgehen. Oftmals verfügen diese nämlich über einen ganz Stab von Anwälten und Spezialisten und ein Alleingang kann schnell zum Desaster werden. So sollten sich Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht suchen und nicht einen Feld-Wald-Wiesen-Anwalt. Die Chance, erfolgreich zu sein, steigt hierdurch immens.

Titelbild © Alexander Raths – shutterstock.com

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