Rentenform: Wie viel Geld gibt es ab dem 1. Juli?

Rentenform: Wie viel Geld gibt es ab dem 1. Juli?Mit 63 Jahren in Rente gehen, Mütterrente und eine Rente für Geringverdiener – das beschloss die große Koalition bereits im letzten Jahr. Doch wie viel Geld gibt es ab dem 1. Juli mehr?

Union und SPD sind sich im vergangenen Jahr darüber einig geworden, wie das Rentensystem reformiert werden kann, schließlich muss dem demografischen Wandel begegnet werden. Mit dem neuen Rentenpaket sollen jetzt ältere Mütter bessergestellt werden und Geringverdiener eine Mindestrente erhalten. Ebenso soll es langjährigen Arbeitnehmern möglich sein, mit 63 Jahren in Pension zu gehen. All das soll am kommenden Juli in Kraft treten und viele fragen sich, ob sie am Ende des Monats tatsächlich mehr Geld bekommen. Im Folgenden wird das Ganze an drei Beispielen einmal durchgerechnet.

Rente für ältere Mütter

Für Kinder, die nach dem Jahr 1992 geboren wurden, erhielten Mütter bisher als Erziehungszeit drei Jahre anerkannt. Nur ein Jahr auf das Rentenkonto gutgeschrieben, bekamen Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden. Viele ältere Mütter empfanden dies als ungerecht, da es damals schlechtere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gab und auch wenige flexible Arbeitszeitmodelle. Laut des Koalitionsvertrages soll nun diesen Müttern zwei Jahre angerechnet werden.

Beispielrechnung:

Eine 65 Jahre alte Mutter mit zwei Kindern, die vor dem Jahr 1992 zur Welt gekommen sind und in Westdeutschland lebt. Aktuell arbeitet die Mutter in Vollzeit und verdient brutto 4.000 Euro. Wegen der Kinder konnte sie jedoch lange Zeit nur halbe Tage arbeiten.

  • Rente vor der Reform: 1.011 Euro mtl.
  • Rente ab 1. Juli: 1.067 Euro mtl.

Zwei Jahre wurden hier dem Rentenkonto der Mutter angerechnet und sie erhält monatlich 56 Euro mehr an Rente.

Rente mit 63 Jahren

Mit lebenslangen Abschläge bei der Pension müssen diejenigen rechnen, die mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, jedoch bis 65 Jahren arbeiten sollen. Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in Pension geht, der bekommt vom Gesetzgeber für jeden Monat, den er früher ausscheidet, 0,3 Prozent abgezogen. Für eine im Jahr 1947 geborene Person, die beispielsweise zwei Jahre früher in Rente geht, bedeutet das einen monatlichen Verzicht in Höhe von 7,2 Prozent.

Mit der Rentenform soll sich das jetzt ab dem 1. Juli ändern, und zwar kann derjenige mit 63 Jahren in Rente gehen, der 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Ausbildungs- und Erziehungszeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit werden ebenfalls angerechnet.

Beispielrechnung:

Ein Gutverdiener aus Westdeutschland erhält ein Gehalt von monatlich 6.000 Euro brutto und geht mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren in Rente.

  • Rente vor der Reform: 1.893 Euro mtl.
  • Rente ab 1. Juli: 2.040 Euro mtl.

Dementsprechend gibt es hier ein Plus in Höhe von 147 Euro.

Zwar bleiben Rentner von Abschlagszahlungen verschont, jedoch bleibt es nachteilig, dass weniger Jahre eingezahlt wird. Demzufolge fällt nämlich auch die Rente geringer aus. Wer nur zwei Jahre weiter arbeitet, würde im Monat 114 Euro mehr an Rente bekommen.

Zu beachten ist, dass die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren vorerst eine Übergangsregelung ist, da es nämlich auf 65 Jahre angehoben werden soll, denn auch das Renteneintrittsalter soll auf 67 Jahre erhöht werden.

Mindestrente für Geringverdiener

Für Geringverdiener ist es kaum möglich, von ihrem Einkommen zu leben und im Alter wird dies automatisch zu einem Problem, sodass sie auf das Sozialamt angewiesen sind. Die Regierung plant, bis zum Jahr 2017 eine „solidarische Lebensleistungsrente“ einzuführen. Das bedeutet, dass auf ein Rentenkonto 30 Punkte gutgeschrieben werden, wenn 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. In Westdeutschland sind das zurzeit etwa 850 Euro monatlich. Fünf Jahre werden vom Gesetzgeber als Beitragsjahre angerechnet und bis zum Jahr 2023 soll der erforderliche Erwerbszeitraum auf 40 Jahre angehoben werden.

Beispielrechnung:

Ein 65-Jähriger, der 40 Jahre lang als Friseur gearbeitet hat und ein monatliches Einkommen von brutto 1.400 Euro erzielte.

  • Rente vor der Reform: 555 Euro mtl.
  • Rente ab 1. Juli: 844 Euro mtl.

Somit erhält der Mann 289 Euro mehr an Rente.

Titelbild © Sabine Naumann – Fotolia.com

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