Recht und Wohnen: Müssen alle Nebenkosten bezahlt werden?

Mietrecht: Müssen alle Nebenkosten bezahlt werden?Wenn Sie die Betriebskostenverordnung betrachten und die Liste aller Punkte anschauen, welche in die Abrechnung der Nebenkosten gehören, so könnten Sie den Anschein bekommen, dass der Mieter für absolut alles aufkommen muss. Doch das ist auf keinen Fall so. Es gibt eine ganze Reihe Kosten, welche der Vermieter keineswegs auf die Mieter verlagern darf. Es steht völlig außer Frage, dass diese es immer wieder versuchen. Es ist auch nicht erlaubt, für eine Leistung 2 Mal abzukassieren. Ein gutes Beispiel ist ein Hauswart. Dessen Aufgabe ist es unter anderem die Grünanlagen zu pflegen und das Treppenhaus zu reinigen. Diese beiden Leistungen sind mit dem Lohn bereits abgegolten. Das Einzige, was Ihnen helfen kann, ist die Abrechnung detailliert durchzugehen und mit den persönlichen Daten zu vergleichen. Bei allem, was Sie nicht verstehen, sollten Sie auf jeden Fall nachfragen.

Was nicht in die Abrechnung gehört

Damit Sie sich als Mieter vor zu hohen und vor allem nicht gerechtfertigten Kosten schützen können, sollten Sie sich darüber informieren, welche Kosten in der Betriebskostenabrechnung nicht aufgezählt sein dürfen. Diese Informationen können Sie ganz einfach im Internet einholen, hier klicken und dazulernen. In die Betriebskostenabrechnung gehören keine Gebühren, welche durch Überweisungen und Porto anfallen, genau so wenig Kosten, die durch das Warten der Klingel- und Gegensprechanlage zustande kommen. Wenn Sie Mitglied im Grundeigentümerverein sind, dann darf Ihnen auch keiner Reparaturen, Verwaltungskosten und Instandhaltungen zusätzlich berechnen. Auch Reparaturkosten, Umweltschäden oder Versicherungen gegen eventuellen Mietausfall darf der Vermieter nicht auf Sie abwälzen. Ebenso müssen Sie die Reinigung der Dachrinnen und den Gastank nicht extra bezahlen.

Entscheidend dabei ist stets, dass die Nebenkosten bzw. Betriebskosten, welche zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden müssen, auch im Mietvertrag erwähnt sind. Dabei müssen jedoch nicht alle Punkte detaillierte Beschreibungen enthalten. Ein kurzer Hinweis auf der Verordnung für Betriebskosten reicht, damit alles abgedeckt ist. Der Vermieter ist dadurch aber nicht entbunden, grundsätzlich wirtschaftlich zu agieren. Diese Regeln gelten für jede Ausgabe. Wenn beispielsweise die Hausbeleuchtung immer eingeschaltet ist, dann müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen. Es gilt daher, immer die Augen offen zu halten. Wenn Ihnen die Nebenkosten zu hoch vorkommen, dann achten Sie auf jeden Fall darauf, was im Mietvertrag erwähnt ist und was nicht. Denn Sie als Mieter müssen auf keinen Fall alle Nebenkosten bezahlen.

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