Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen PflegeJeder von uns schaut ja das eine oder andere Mal in die Zukunft. Denken Sie oft darüber nach, was wird, wenn Sie eventuell zum Pflegefall werden und auf eine häusliche Pflege angewiesen sind? Dann wird Sie sicherlich auch interessieren, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.

Die Pflegestufe ist entscheidend

Wahrscheinlich möchten auch Sie, wenn Sie alt oder krank sind, solange es möglich ist, zu Hause betreut werden. Das ist durchaus verständlich, schließlich fühlen Sie sich hier am wohlsten, keinen die Umgebung und haben vielleicht auch Freunde in der Nachbarschaft. Die Pflegeversicherung lässt Ihnen die Wahl entweder durch Sachleistungen, wie Pflegekräfte, diese häusliche Pflege zu ermöglichen. Oder aber Sie bekommen ein bestimmtes Pflegegeld und müssen sich selbst, um die Pflege kümmern. Mit der Leitung der Pflegeversicherung soll grundsätzlich die Sicherung der Grundpflege gewährleistet werden. Wie hoch die Geldleistung ist, hängt davon ab, mit welcher Pflegestufe Sie eingestuft wurden. Es gibt:

  • Pflegestufe Null- erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz
  • Pflegestufe 1- erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 2- für schwerpflegebedürftige
  • Pflegestufe 3-schwerstpflegebedürftig
  • besondere Härtefälle

Wie hoch die Geldleistung der Pflegeversicherung ist, das hängt davon ab, welche Pflegestufe Sie sind und auch welches Leistungsmodell Sie in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Pflegediensten gibt es meist etwas weniger Geld, als für die Pflegeübernahme in Eigenregie. Es ist auch möglich, beide Leistungsmodelle zu kombinieren. Hier sollten Sie sich von der Pflegeversicherung beraten lassen.

Wird bei Ihnen ein besonderer Härtefall festgestellt, kann die Leistung deutlich über dem der Pflegestufen liegen.

Wenn Sie privat gepflegt werden

Wenn Sie darauf verzichten möchten, einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, können Sie auch eine häusliche Pflegekraft nutzen. Diese kann ebenfalls aus der Pflegeversicherung Leistungen bekommen. So sind diese beispielsweise gesetzlich unfallversichert. Arbeitet die Person, die Sie häuslich pflegt nicht mehr als 30 Wochenstunden in ihrem Job, pflegt Sie aber mindestens an 14 Stunden in der Woche, so bekommt die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Pflegeversicherung.

Es gibt also durchaus Möglichkeiten, bei einer schweren Erkrankung nicht gleich das häusliche Umfeld verlassen zu müssen. Dank der Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie in Ihrer gewohnten und lieb gewonnen Umgebung wohnen bleiben und sich zu Hause pflegen lassen.

Titelbild © Randolf Berold

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