ELStAM – Neuerungen bei den Steuern für 2013

Das Jahr 2013 bringt im Bereich Steuern sehr viele Vereinfachungen für die alljährlich anfallende Steuererklärung mit sich. Papierkarten, wie sie bis zum 31. Oktober 2009 letztmalig für das darauf folgende Jahr von den Gemeinden verschickt wurden, wird es nun nicht mehr geben (weitere Informationen zum Thema auch auf diesem Blog). Die Weiterleitung der steuerrelevanten Daten auf elektronischem Wege soll das Prozedere einfacher, schneller und übersichtlicher machen und zudem eine Menge ungeliebtes Papier vermeiden.

Nachdem die elektronische Steuerbescheinigung ELSTER sowie die elektronische Lohnsteuer Anmeldung sich etabliert haben, wird im nächsten Schritt nun ELStAM eingeführt – und damit erhebliche Erleichterungen für die Finanzbehörden sowie Gemeinden liefern. Während für die Jahre 2011 und 2012 noch Übergangslösungen bestanden, wird zum Jahr 2013 nun die elektronische Steuerkarte in Form von ELStAM weitere Vereinfachungen mit sich bringen – und damit die Papierlohnsteuerkarte 2010 endgültig als letztes Papierdokument dieser Art verdrängen.

Von Seiten des Arbeitsgebers werden künftig mittels Steuer Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Steuerpflichtigen auch weitere steuerrelevante Daten wie Kinderzahl, Steuerklasse und Angaben zur Kirchensteuerpflicht elektronisch übermittelt. Bereits im Jahr 2008 wurde hierzu die sogenannte Steuer ID als lebenslang gültige Steuernummer an alle Arbeitnehmer übersandt. Auch Kinder wurden mit dieser Steuer ID ausgestattet und die Eltern haben hierzu schriftliche Informationen bekommen. Die Steuer ID gilt damit ab sofort von der Geburt an für das gesamte Leben.

Wissenswert für Arbeitnehmer, die Änderungen auf der Steuerkarte vornehmen lassen möchten ist, dass nun nicht mehr die Gemeinden für diese Eintragungen zuständig sind. Zum 1. Dezember 2010 ist die Zuständigkeit hierfür an die Finanzämter übertragen worden. Für den Arbeitnehmer angenehm ist nun, dass nicht mehr jährlich die notwendige Papiersteuerkarte an den Arbeitgeber übermittelt werden muss. Der Arbeitgeber kann nach einer Registrierung innerhalb der Datenbank von ELStAM notwendige Daten abrufen. Auch der zuständige Steuerberater hat dann Zugriff auf die erforderlichen Daten – was die Erstellung der Steuererklärung deutlich erleichtert.

Die Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Finanzamt und dem Arbeitgeber findet entweder das ELSTER-Portal des Finanzamtes oder über die Buchhaltungssoftware statt, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter nutzt. Der Arbeitgeber ist künftig verpflichtet, einmal monatlich eine elektronisch erstellte Liste abzurufen, um mögliche steuerrelevante Veränderungen umgehend zu erkennen.

Auch im Bereich der Steuern hat die Elektronik nun umfassend Zugriff genommen. Für Arbeitnehmer bedeutet die Neuerung ELStAM Vereinfachungen und weniger Papier. Steuerrelevante Änderungen werden automatisch an den Arbeitgeber übermittelt und auch die alljährliche Abgabe der Steuerkarte entfällt. Zudem wird auch die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Steuerberater mit ELStAM vereinfacht. Elektronische Kommunikation, damit Zeitersparnis und weniger Papier- und Verwaltungsaufwand sind die Vorteile dieser Neuerung. Weitere Informationen zum ELStAM Verfahren können Sie auch auf dieser Ratgeberseite finden.

Titelbild © Dieter Schütz / pixelio.de

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