Tipps zur Optimierung der Einnahmen-Überschussrechnung

Wissenswertes, Tipps und Strategien zur Optimierung der Einnahmen-ÜberschussrechnungDie Buchführung zählt bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden zu den unliebsamen Aufgaben und dies, obwohl Vertreter dieser Berufsgruppen von den Vorschriften der vereinfachten Buchführung profitieren. Wenn auch Sie Ihren Gewinn mithilfe der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, können Sie auf verschiedene Strategien zurückgreifen, um den Gewinn – und zwar steuerlich legal – kleinzurechnen. Auf was genau zu achten ist und welche Tipps und Tricks es gibt, um eine optimale Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Gewinnermittlung im Rahmen der EÜR

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung handelt es sich um eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Grundsätzlich dürfen alle, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ihren Gewinn auf diese Weise ermitteln. Vorrangig sind das natürlich Freiberufler, aber auch Einzelfirmen kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der vereinfachten Buchführung. Entsprechend dürfen folgende Personen bzw. Unternehmen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen:

  • Ein Einzelkaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, wenn er in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren maximal 500.000 Euro Umsatz und maximal 50.000 Euro Gewinn gemacht hat.
  • Unternehmen ohne Eintrag ins Handelsregister, wenn sie höchstens 500.000 Euro Umsatz und maximal 50.000 Euro Gewinn im Jahr machen.
  • Freiberufler, denn sie dürfen ihre Gewinnermittlung immer nach der vereinfachten Buchführung durchführen, und zwar unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn.

Das Zufluss und Abflussprinzip als Besonderheit der EÜR

Das Zufluss- und Abflussprinzip besagt, dass lediglich diejenigen Einnahmen und Ausgaben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen sind, die auch im entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. ausgezahlt wurden; Bestandsveränderungen bleiben dabei unberücksichtigt. Klar ist also, dass dieses Prinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen gewissen Gestaltungsspielraum gewährt. Ist beispielsweise abzusehen, dass der Gewinn innerhalb eines Geschäftsjahres zu hoch ausfällt und aus diesem Grund auch mit hohen Steuernachzahlungen zu rechnen ist, können Rechnungen beispielsweise so gestellt werden, dass der finanzielle Zufluss durch die erbrachte Leistung erst im neuen Steuerjahr erfolgt.

Weitere Strategien Zur Optimierung der EÜR

Wenn sie Ihre letzte Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember beim Finanzamt pünktlich zum 10. Januar des Folgejahres einreichen und eine Einzugsermächtigung erteilen, dann wird die Steuerzahlung noch zu den Betriebsausgaben des aktuellen Geschäftsjahres gerechnet, wodurch Sie ein Betriebsausgaben-Plus erzielen.

Eine weitere Möglichkeit, um dringend benötigte Betriebsausgaben für das laufende Steuerjahr zu optimieren, besteht im Checken von EC- und Kreditkarten. Dies liegt daran, dass der Abfluss der jeweiligen Zahlung bereits dann erfolgt, wenn Sie beim Einkaufen die Belege unterschreiben oder Ihre PIN-Nummer eingeben.

Aber auch durch Geschenke für die betriebliche Verwendung, d.h. zum Beispiel Werbe- oder Weihnachtsgeschenke für Ihre Kunden, können Sie Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung optimieren. Zwar existiert einerseits die Regelung, dass Kundengeschenke nur bis zu einem Nettobetrag von 35 Euro als Betriebsausgaben gelten, zugleich existiert aber auch die Ausnahme, dass Geschenke an Kunden, die grundsätzlich nur betrieblich verwendet werden können und mehr als 35 Euro kosten, als Betriebsausgaben gelten und somit Ihren Gewinn mindern.

Neben den hier vorgestellten, gibt es noch zahlreiche weitere Strategien zur Optimierung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, über die Sie sich in einschlägigen Internetportalen oder mithilfe von E-Books (20 Strategie-Tipps hier) informieren können.

Weiterführende Quellen:

Titelbild © cirquedesprit – Fotolia.com

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