So wird der vorgezogene Ruhestand finanziert

So wird der vorgezogene Ruhestand finanziertFür die meisten Rentner ist ein vorzeitiger Abschied aus dem Berufsleben sehr teuer. So kann für ein Paar jedes Jahr rund 70.000 Euro kosten. Wer im Besitz einer Immobilie ist, hat ganz klar einen Vorteil, denn so sind die Kosten für den früheren Ruhestand deutlich geringer. Trotzdem müssen aber Lücken von Zehntausenden Euro noch geschlossen werden.

Eine Immobilie macht vieles leichter. Wenn beispielsweise ein Paar im Alter ein abbezahltes Haus besitzt, können die Kosten für jedes Jahr frühzeitiger Rente von etwa 69.000 auf 57.000 Euro schrumpfen. Außerdem können Rentenlücken teilweise mit Förderangeboten (z. B. Riester- und Betriebsrenten) geschlossen werden.

Berechnung des angestrebten Lebensstandards im Alter

Grundsätzlich bestimmt sich der angestrebte Lebensstandard im Alter nach dem bis dahin erreichten Niveau sowie den späteren Einnahmen und Ausgaben, was immer individuell verschieden ist. Aus diesem Grund sollte jeder bei der finanziellen Planung erst einmal überschlägig ausrechnen, wie viel Geld später fließen wird, und welche Ausgaben abgezogen werden müssen. Natürlich sollten auch Wünsche oder Träume, die später realisiert werden möchten, mit in diese Berechnung einfließen.

Wichtig ist vor allem, dass die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge sowie eventuell Mieteinnahmen miteinbezogen werden. Auch Kapitalerträge und das etwaige später zur Verfügung stehende Vermögen (z. B. Immobilien, Erbe, ausgezahlte Versicherungen, Wertpapiere etc.) müssen beachtet werden. Darauf fällige Steuern sowie Sozialabgaben sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Bezüglich der Ausgaben sind alle Kosten für Wohnen, tägliche Lebenshaltung, Auto, Versicherungsbeiträge, Gesundheit und Freizeitaktivitäten einzukalkulieren. Hier muss auch die Inflation beachtet werden, denn nach heutiger Kaufkraft wären für 1000 Euro in 20 Jahren (1,5 Prozent Inflation) schon 1347 Euro erforderlich.

Den größten Posten in der Berechnung nimmt das Wohnen ein. Wird in einer Mietwohnung oder in einer eigenen Immobilie gewohnt? Ist die Immobilie abbezahlt oder laufen ggf. noch Kreditraten? Soll im Alter in ein kleineres Objekt umgezogen werden und soll die Immobilie vermietet oder verkauft werden? Alle diese Fragen sollten beantwortet werden.

Kosten der frühen Rente für Hausbesitzer

Ein heute 40-jähriges Ehepaar hat es gut, denn im Alter macht sich eine schuldenfreie Immobilie durchaus bezahlt. Sie benötigen nämlich nur noch ein minimales Versorgungsniveau von ungefähr 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens, was besonders die normale Rentenlücke sinken lässt. Dennoch muss das Paar für jedes Jahr frühere Rente zusätzlich etwa 57.000 Euro sparen. Diese Lücken können beispielsweise mit Förderrenten geschlossen werden.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente, die es als Fonds-/Banksparpläne und Versicherung gibt, sind vor allem Beamte und rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie mittelbar auch deren Ehepartner förderberechtigt. Dabei ist der Erhalt sämtlicher Beiträge inkl. Zulagen garantiert. Frühestens mit 62 Jahren beginnt dann die lebenslange Rente. Zu Rentenbeginn darf maximal 30 Prozent einmalig entnommen werden. Alle Rentenzahlungen müssen mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden.

Jedes Jahr gewährt der Staat Zulagen, die sofort in den Vertrag eingezahlt werden. Es handelt sich hierbei um die Grundzulage in Höhe von 154 Euro und eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro je Kind. 300 Euro gibt es sogar für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde. Sollte zudem die Steuerersparnis höher sein als die Zulagen, so wird die Differenz erstattet. Allerdings ist ein bestimmter Eigenbetrag des Vertragsinhabers von mindestens 60 Euro erforderlich.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde der gesetzlichen Rente nachgebildet und ist daher als lebenslange Rente auszuzahlen. Dabei beginnt die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren. Des Weiteren darf die Rürup-Rente nicht übertragen, beliehen, veräußert, vererbt oder kapitalisiert werden. Ein Hinterbliebenenschutz ist lediglich für nahe Familienangehörige möglich. Vorteilhaft ist, dass diese Rentenversicherungen von Angestellten, Freiberuflern und Selbstständigen abgeschlossen werden kann.

Bis zu 20.000 Euro der Beiträge (bei Verheirateten 40.000 Euro) können jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Der volle Betrag wird erst ab dem Jahr 2025 akzeptiert. Für das Jahr 2014 wären das ungefähr 78 Prozent der eingezahlten Beiträge. Jedes Jahr steigt dann der absetzbare Anteil um jeweils zwei Prozentpunkte.

Für jeden neuen Rentenjahrgang gilt ein bestimmter Besteuerungsanteil, der jedes Jahr schrittweise erhöht werden.

Titelbild © Sabine Naumann – Fotolia.com

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