Leasing

Finanzierungsleasing beinhaltet Ver­träge, durch die der Leasing­geber dem Unter­nehmen, dem Leasing­nehmer, Wirtschafts­güter für eine bestimmte unkünd­bare Grund­miet­zeit zur Nutzung überlässt. Leasing­geber kann der Her­steller des Guts, ein Zwischen­händler oder eine Leasing­gesell­schaft (oft Töchter der Kredit­institute) sein. Das Unter­nehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasing­rate. Zusätz­lich hat es Wartungs­kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasing­vertrages wird das geleaste Gut dem Leasing­geber zurück­gegeben, es wird nicht auto­matisch Eigen­tum des Unter­nehmens. Häufig besteht jedoch ein Kauf­recht des Leasing­nehmers. Eine Finan­zierung des zukünf­tigen Kaufs über verdiente Abschrei­bungen ist nur mög­lich, wenn das Unter­nehmen wirt­schaft­licher Eigen­tümer des Guts wird und es damit bilan­ziell aus­weisen kann. Bedingungen hierfür:

  • es handelt sich um Spezialleasing
  • die Grundmietzeit liegt unter 40 % oder über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
  • es besteht eine Kaufoption, deren Preis unter dem linear abgeschriebenen Restbuchwert bzw. Marktpreis liegt,
  • oder der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption, derem Anschlussmiete niedriger ist als ein Werteverzehr bei linearer Abschreibung wird.

Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungs­dauer und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art des Leasing­gutes abhängig. Ein all­gemeiner Ver­gleich zur Kredit­finan­zierung in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzel­fall möglich.

Vor- und Nachteile des Leasing

  • kann die Liquidität des Unter­nehmens verbessern, da keine einmalig hohe Inves­tition durch Kauf des Objek­tes getätigt werden muss
  • die unkündbare Grundmietzeit bietet dem Unternehmen hohe Sicherheit
  • zu zahlende Leasingraten sind regulärer Aufwand und mindern den Gewinn
  • von der Hausbank unabhängige, zusätzliche Finan­zierungs­möglich­keit
  • die Grundmietzeit deckt meist nicht die gesamte Nutzungsdauer ab. Bei Ablauf ist über die Aus­übung eines even­tuellen Kauf­rechts oder den Ab­schluss eines neuen Leasing­vertrags zu entscheiden
  • das Unternehmen trägt als Leasing­nehmer das Inves­titionsrisiko, beispiels­weise das Risiko einer Fehl­investition oder des zufälligen Untergangs
  • eine Anpassung der Raten an Liqui­ditäts­eng­pässe ist mit Leasing­gesell­schaften meist schwierig
  • Kündigung während der Grund­mietzeit ist schwierig bzw. mit hohen Kosten verbunden