Förderkredit

Förderung kleiner und mittel­stän­discher Unter­nehmen findet auf den Ebenen der EU, des Bundes und der Län­der statt. Sie besteht haupt­säch­lich aus Zuschüs­sen, vergüns­tigten öffent­lichen Kre­diten und Bürg­schaften. Die notwen­digen Anträge werden durch die jeweilige Haus­bank gestellt. Diese ver­waltet treuhän­derisch die zur Verfügung gestellten Fördermittel bzw. stellt den Antrag auf Bürg­schafts­über­nahme. Nur bei wenigen För­dermög­lich­kei­ten kann sich das Unter­nehmen direkt an den För­der­mittel­geber wenden. Die Hausbank übernimmt in der Regel die Kredit­würdigkeits­prüfung und wird den Antrag auf Förder­kredite trotz even­tueller voll­stän­diger oder nur an­tei­liger Haf­tungs­frei­stellung nur stellen, wenn sie selbst von dem zu finan­zierenden Pro­jekt oder dem Unter­nehmens­konzept überzeugt ist.

Arten des Förderkredit

Die verschiedenen Förder­instru­mente sind extrem viel­fältig und unter­scheiden sich zusätzlich nach Branche und Region.

Vor- und Nachteile des Förderkredit

  • niedrige Zinsen
  • hohe Planungssicherheit bei langfristiger Zinsbindung
  • Tilgungsfreiheit schont die Liquidität in den Anfangsjahren
  • langwierige Antragsdauer kann teure Zwischenfinanzierung nötig machen
  • Tilgungsaussetzungsvereinbarungen führen manchmal dazu, dass die später einsetzenden Tilgungen in die Liquiditätsplanung bzw. Entnahme­politik nicht einbezogen werden
  • Anpassung an sich verändernde Bedingungen nur bedingt möglich