Bankgebühren: Alles müssen sich Kunden nicht bieten lassen

Bankgebühren: Alles müssen sich Kunden nicht bieten lassenGebühren für Kontoauszüge, Sepa-Lastschriften, Kleingeldzählen etc. – viele Banken verlangen für jede noch so kleine Leistung hohe Gebühren. Doch nicht immer müssen sich Bankkunden alles bieten lassen und können widersprechen.

Das Sepa-Verfahren ist noch nicht überall eingeführt, denn nicht nur Deutschland hinkt mit der Umstellung hinterher, sodass es eine Fristverlängerung um sechs Monate gab. Jedoch müssen Bankkunden, wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt wird bzw. „platzt“ wieder Geld bezahlen, obwohl der Bundesgerichtshof die Erhebung dieser Bankgebühr im Jahr 2012 verboten hatte. Doch dieses Verbot wurde durch die europaweiten Sepa-Regeln quasi hinterrücks ausgehebelt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage kann dies allerdings nicht geändert werden.

In der Regel verlangen Banken Gebühren für

  • Sepa-Lastschriften
  • Versand von Kontoauszügen
  • Kleingeldzählen

Hierfür verlangen Banken in der Regel kein Geld:

  • Kontoumschreibung
  • Kontopfändung
  • Einrichtung/Auflösung von Girokonten oder Sparbüchern
  • Bearbeitung von Verbraucherkrediten
  • Änderung von Freistellungsaufträgen
  • Führen eines Darlehenskontos

Für einen Informationsbrief, indem mitgeteilt wird, dass eine Sepa-Lastschrift nicht eingelöst werden konnte, verlangt die Bank bis zu drei Euro Gebühren. Dabei hatten die Banken und Sparkassen bereits im Jahr 2012 die Umrüstung für die Sepa-Umstellung vorgenommen und neue Geschäftsbedingungen eingeführt. Die Banken dürfen weiter Geld kassieren und den Verbrauchern fällt es jetzt erst auf.

Um Bankgebühren gibt es immer wieder Streit. So werden mal sechs Euro für einen lang zurückgebliebenen Kontoauszug, fünf Euro für das Fremdabheben an einem Automaten oder zwei Euro für das Zusenden von Kontoauszügen fällig. Auch wer jetzt sein Sparschwein schlachten möchte, muss entsprechend Gebühren für das Kleingeldzählen zahlen. Früher standen diese Leistungen noch unter dem Schild „Kundenpflege“ – heute lassen sich die Banken großzügig für diese Leistungen belohnen. Kundenfreundlich ist dies mit Sicherheit nicht, aber zulässig in jedem Fall.

Bankgebühren, die nicht gezahlt werden müssen

Grundsätzlich sind Bankgebühren eine Ermessenssache der jeweiligen Bank. So heißt es zumindest beim Bundesverband deutscher Banken Berlin. Jedoch empfehlen Verbraucherschützer, des Öfteren einmal genauer hinzusehen und zu prüfen, was die Bank in Rechnung stellt. Vieles ist nämlich rechtlich nicht zulässig und muss dementsprechend auch nicht gezahlt werden.

Wenn das Kreditinstitut eine gesetzliche Pflicht erfüllt, wie zum Beispiel das Verbuchen eingehender Raten für ein Darlehen oder die Änderung von Freistellungsaufträgen, darf die Bank keine Gebühr verlangen. Auch „Strafgelder“ für das Wechseln eines Depots müssen nicht gezahlt werden. Auch die Einrichtung/Auflösung von Girokonten oder Sparbüchern muss eine kostenfreie Serviceleistung sein. Auch erforderliche Nachforschungen, ob zum Beispiel eine Überweisung angekommen ist, sollte kostenfrei bleiben.

Gebühren dürfen auch nicht für die Führung eines Darlehenskonto erhoben werden. Ebenso müssen Kunden nichts für eine Kontopfändung zahlen, denn Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Pfändung entsprechend zu bearbeiten. Auch die Bearbeitung von Nachlässen und Erbfällen muss kostenfrei sein.

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